02.07.2018. Aufgrund der anstehenden Abstimmung zur Urheberrechtsreform im EU-Parlament hat der VÖP an die österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament appelliert, die heimische Medienwirtschaft zu beschützen.
Dabei geht es konkret um die Kompromissvorschläge, die am 20. Juni 2018 im Rechtsausschuss JURI die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten gefunden haben und die nach Ansicht des VÖP eine gute Arbeitsgrundlage für den folgenden Abstimmungsprozess mit dem Rat und der Kommission darstellen. Der VÖP hat die österreichischen Abgeordneten daher dringend aufgerufen, diesen Kompromissvorschlägen zuzustimmen, um die österreichische Medienwirtschaft nicht zu gefährden.

Der Offene Brief steht hier zum Download bereit, nachfolgend im Wortlaut:

Sehr geehrte Abgeordnete zum Europäischen Parlament!

In den letzten Wochen sind Sie Opfer einer Desinformationskampagne geworden, die Sie davon überzeugen soll, dass die derzeit diskutierte Reform des Urheberrechts gleichbedeutend ist mit Zensur und Onlineüberwachung, oder gar das „Ende des freien Internets“ bedeutet.

Das ist falsch: In Art. 13 der Urheberrechts-RL, über den nächste Woche im Plenum des Parlaments abgestimmt werden soll, geht es nicht um Zensur oder Überwachung. Es geht um den Schutz von Eigentum, der eines der unbestrittenen Grundprinzipien unserer Gesellschaft darstellt. Konkret geht es um die Frage, ob die großen, kommerziellen Tech-Publisher, deren Geschäftszweck der Upload und die Verbreitung von digitalen Inhalten ist, sich angemessen am Schutz von geistigem Eigentum Dritter, mit dem sie ihr Geschäft machen, beteiligen müssen oder nicht.

Die privaten Rundfunkunternehmen in Österreich stehen ohne jede Einschränkung für Meinungs- und Medienvielfalt. Wir würden uns mit aller Entschiedenheit gegen die Einführung von Maßnahmen wehren, die die Meinungsäußerungsfreiheit beschränken oder auf eine Online-Zensur unserer Inhalte hinauslaufen.

Die österreichische Kreativ- und Medienindustrie, also all jene Menschen und Unternehmen, die mit großem Aufwand digitale europäische Qualitätsinhalte zu Information, Unterhaltung, Kultur oder Bildung schaffen, ist dem Online-Missbrauch ihres geistigen Eigentums derzeit weitestgehend schutzlos ausgeliefert. Der Art. 13 soll diese Lücke schließen, indem große kommerzielle Tech-Publisher (wie z.B. YouTube und Facebook) verpflichtet werden, Inhalte, die ihnen als urheberrechtlich geschützt bekannt sind oder bekannt sein müssen, nicht zur Verbreitung über ihre Plattform zuzulassen.

Es ist Ihre Aufgabe als Mitglieder des Europäischen Parlaments, dafür zu sorgen, dass die europäische Kreativ- und Medienwirtschaft wirksam vor dem Vampirismus der Tech-Publisher geschützt wird. Dass es durch diese Maßnahmen nicht zu einem Grundrechtsverstoß gegen die Freiheit der Meinungsäußerung kommen darf, ist selbstverständlich. Sehr wohl aber muss es möglich sein, den wirtschaftlich potenten Tech-Publisher umfangreiche urheberrechtliche Schutzmaßnahmen abzuverlangen.

Lassen Sie sich bitte nicht von unwahren Behauptungen und auf Desinformation beruhenden Gemeinplätzen irritieren. Wir brauchen einen sachgerechten Lösungsmechanismus für das Problem des Urheberrechtsmissbrauchs auf Online-Sharing-Plattformen. Die Kompromissvorschläge, die am 20. Juni 2018 im Rechtsausschuss die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten gefunden haben, stellen eine gute Arbeitsgrundlage für den folgenden Abstimmungsprozess mit dem Rat und der Kommission dar. Diese Kompromissvorschläge erlauben keine Zensur! Sie führen auch keine automatische Überwachung des Internetverkehrs ein! Aber sie nehmen kommerziell orientierte Online-Sharing-Plattformen in die Pflicht, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten Dritter zu treffen! Bitte verweigern Sie diesem Kompromiss nicht Ihre Zustimmung!

Mit den allerbesten Grüßen

Dr. Ernst Swoboda, Vorstandsvorsitzender
Mag. Markus Breitenecker, stv. Vorstandsvorsitzender
Dipl.Kffr. Corinna Drumm, Geschäftsführerin