18.03.2016. In seiner Stellungnahme zur Interessenerhebung der RTR zum Thema DAB+ hat sich der VÖP klar für die Weiterentwicklung der Radiolandschaft im digitalen Segment ausgesprochen, ebenso wie für hybride Systeme, die nicht nur UKW, sondern auch DAB+ und IP-fähig sind.

Zur Frage eines DAB+ Vollbetriebs ist die ausreichende Förderung dieser neuen Übertragungstechnologie aus Sicht des VÖP eine essentielle Voraussetzung. Gleichzeitig ist es aus Sicht des VÖP unverzichtbar, jenen Rundfunkveranstaltern, die sich unter Einsatz hoher finanzieller Mittel bei DAB+ engagieren, eine Verlängerung ihrer UKW-Lizenz in Aussicht zu stellen. Überdies macht der VÖP auch erneut deutlich, dass eine Abschaltung von UKW die wirtschaftliche Grundlage der privaten Radiosender stark gefährden würde und daher aus wirtschaftlichen Überlegungen mittel- bis langfristig nicht ins Auge gefasst werden darf.

„Die Zukunft des Radios ist multi-plattform“, so Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der Styria Media Group. „Radiosendern muss der Zugang zu sämtlichen Plattformen ermöglicht werden, über die sie die Hörerinnen und Hörer erreichen. Die Einführung von DAB+ wird hohe Kosten verursachen, die zum überwiegenden Teil von bestehenden Rundfunkveranstaltern getragen werden müssen. Rechtssicherheit in Bezug auf das Geschäftsmodell ‚UKW‘ ist daher ebenso notwendig wie gezielte Förderung durch den Staat.“

Im Hinblick auf die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht der VÖP kompromisslos Position: Eine Erweiterung des bestehenden Radioprogrammangebots des ORF ist aus Wettbewerbsgesichtspunkten ausgeschlossen. Für den Erfolg von DAB+ wäre es vielmehr zielführend, ein bestehendes ORF-Radioprogramm, das über loyale Hörer und geringe Vermarktungserlöse verfügt – wie etwa Ö1 oder FM4 – in Zukunft ausschließlich über DAB+ zu verbreiten, ähnlich der Migration des Schweizer Senders „Beromünster“.

„Dass sich der ORF dem Thema DAB+ so eindeutig verweigert, ist aus meiner Sicht höchst problematisch“, stellt Schweighofer klar. „Sich um die Weiterentwicklung von Technologien und Infrastrukturen zu kümmern, ist Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags, im Umkehrschluss zum Must-Carry-Prinzip. Diese Ablehnung des ORF zeigt, dass es ihm erneut nur um die kommerzielle Optimierung seiner eigenen Position im Markt und nicht um den Medienstandort Österreich geht. Es wird Zeit, dass sich der ORF seiner verfassungsrechtlich definierten Aufgabe stellt. Dazu gehört nicht zuletzt, österreichischen Medienanbietern Infrastruktur – wie etwa auch die TV-Thek oder eine Radiothek – zugänglich zu machen.“

> Link zur Stellungnahme des VÖP zur Interessenerhebung der KommAustria