05.06.2018. Für die Medienenquete von Bundesminister Blümel hat der VÖP seine Vorstellungen zur Zukunft des Medienstandorts Österreich präsentiert. Analog zu den Fragen des Bundeskanzleramts gliedern sich diese in drei Bereiche. Die ausführliche Stellungnahme des VÖP findet sich hier. Zusammengefasst schlägt der VÖP Folgendes vor:

1. Öffentlich-rechtlicher Auftrag und „Public Value“

Ebenso wie die Marktbedingungen haben sich auch die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verändert. Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Angebots liegt in der Schaffung und Verbreitung eigenständiger und unverwechselbarer österreichischer Inhalte, allen voran jener Inhalte, die von privaten Medien nicht refinanziert werden können, und in der tatsächlichen Erfüllung der Informations-, Bildungs-, und weiterer gesellschaftspolitischer Zielsetzungen. Handlungsbedarf ergibt sich in folgenden Bereichen:

Die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogramme müssen für die Menschen in Österreich einen echten Mehrwert schaffen: Vom ORF sind ausnahmslos hochqualitative und unverwechselbar öffentlich-rechtliche Inhalte zu erwarten. Diese sollten sich auf jene Inhaltsbereiche konzentrieren, die unter Marktbedingungen nicht ausreichend finanziert werden können. Darüber hinaus ist ein deutlich höheres Maß an Österreich-Bezug erwartbar. Die öffentlich-rechtliche Zielsetzung sollte in jedem einzelnen der ORF-Programmangebote des ORF wiederfinden, und durch Vorgaben zur Programmstruktur (nicht: konkreten Inhalten), wie sie auch in anderen EU-Ländern gebräuchlich sind, abgesichert werden.

Der Versorgungsauftrag muss neu gefasst werden und den Medienstandort Österreich stärken: Der ORF sollte gezielt die Verbreitung österreichischer Rundfunkprogramme fördern. Er sollte neue Verbreitungstechnologien und
-plattformen (z.B. DAB+, Radioplayer.at) aktiv unterstützen und die Distribution privater Rundfunkangebote nach den gleichen technischen und wirtschaftlichen Grundsätzen wie für seine eigenen Programme übernehmen. Um Chancengleichheit beim Zugang zu UKW-Frequenzen herzustellen, soll zumindest eines der nationalen ORF-Radioprogramme von UKW auf DAB+ migriert werden.

Der Stiftungszweck des ORF muss um die Zielvorgabe der „Förderung des Medienstandorts in seiner Gesamtheit“ ergänzt werden: Der österreichische Medienstandort und die Geschäftsmodelle österreichischer Medien werden durch die globalen Online-Medienplattformen, die über große Anziehungskraft und wirtschaftliche und technische Skalenvorteile verfügen, gefährdet. Angesichts dessen sollte der ORF in Zukunft eine aktive Förderrolle übernehmen und dazu angehalten sein, kommerzielle Konkurrenz mit privaten Medien zu vermeiden. Der ORF sollte in Zukunft nicht mehr nur für seinen eigenen Beitrag zur Medienqualität und -vielfalt verantwortlich sein, sondern Mitverantwortung für das Funktionieren des gesamten österreichischen Medienmarktes übernehmen. Die neue Rolle als Förderer des Medienstandorts inkludiert eine verstärkte Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Medienanbietern in den Bereichen der Produktion, der Distribution und der Vermarktung von Inhalten.

Der Rechtsrahmen für den ORF muss für Transparenz und Rechtssicherheit sorgen: Die Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags sollte für größere Transparenz hinsichtlich der vom ORF erbrachten Leistungen und der eingesetzten Mittel sorgen. Das ORF-Qualitätssicherungssystem sollte einem unabhängig bestellten Gutachter übertragen werden. Zudem sollten Marktteilnehmer intensiver in die Vorprüfung von neuen Angeboten des ORF einbezogen werden.

2. Finanzierung und Förderung

Ein robustes und effektives System der öffentlichen Finanzierung von Medienleistungen ist notwendiger denn je, um ein pluralistisches und qualitativ hochwertiges Medienangebot in Österreich sicherzustellen. Aufgabe des Staates ist es, für eine nachhaltige Förderung des Sektors zu sorgen und diese Mittel – bei größtmöglicher Unabhängigkeit der Medien – an konkrete Leistungsbedingungen zu knüpfen. Folgende Ziele sind dabei zu verfolgen:

Die ORF-Finanzierung der Zukunft muss bedarfsorientiert, unabhängig und zukunftssicher gestaltet sein: Wesentlich ist einerseits, dass die Finanzierung des ORF technologieunabhängig, missbrauchssicher und kostengünstig administrierbar ist. Andererseits muss der Genehmigungsprozess, der derzeit für die GIS-Gebühren „ORF-intern“ abläuft, in ein zweistufiges, externes Genehmigungsverfahren überführt werden: Der vom ORF-Management beantragte Finanzbedarf sollte zunächst von einem unabhängigen (d.h. ORF-externen) Expertengremium überprüft werden, das sodann eine entsprechende, ausführlich begründete Empfehlung abgibt. Basierend darauf sollte der Finanzbedarf des ORF sodann von einem demokratisch legitimierten, politisch verantwortlichen Organ genehmigt werden, das nur in genau zu begründenden Ausnahmefällen (zB im Zusammenhang mit Änderungen des öffentlich-rechtlichen Auftrags) von der Expertenempfehlung abweichen darf; alternativ könnte die Genehmigung auch durch eine unabhängige Behörde erfolgen, die für ihre Entscheidung klare gesetzliche Vorgaben erhältDarüber hinaus sollten die kommerziellen Tätigkeiten des ORF eingeschränkt werden, insbesondere durch eine Beschränkung der Werbevermarktung, um die Konkurrenzsituation auf den Werbemärkten zu entschärfen.

Für private Medien in Österreich muss eine zukunftssichere Förderstruktur geschaffen werden: Die derzeitigen Förderinstrumente sollten aufgewertet werden; insbesondere der Privatrundfunkförderungsfonds setzt nachweisbar positive Impulse und sollte ausgeweitet werden. Zusätzlich wären zur Unterstützung des Strukturwandels in der Medienbranche gattungsübergreifende Fördersysteme für die erfolgsentscheidenden Themen „Digitalisierung und Konvergenz“ sowie „Public Value“ notwendig.

3. Digitalisierung und Demokratie

Online-Medienplattformen und soziale Medien brauchen Regeln und Kontrolle, denn sie haben das Potential die staatliche Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Medienvielfalt, den Kinder- und Jugendschutz und den Schutz der Privatsphäre zu gefährden, und sie beeinträchtigen die Fairness der Marktverhältnisse und der Besteuerung. Was ist zu tun?

Für alle Mediendienste müssen die gleichen Regeln gelten: Ein einheitliches Schutzniveau und eine volle Gleichbehandlung von Rundfunkangeboten und Online-Audio- bzw. Videoangeboten sind unverzichtbar. Bestehende Regeln für Medien müssen auf soziale Medien und sonstige Online-Medienplattformen ausgedehnt werden, bestehende Regeln für traditionelle Anbieter sollten liberalisiert werden.

Ein wirksamer Schutz und die effektive Durchsetzung von Urheberrechten sind zwingend erforderlich: Das veraltete Host-Provider-Privileg verhindert einen effektiven Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken und muss angesichts der auf systematischem Urheberrechtsmissbrauch basierenden Geschäftsmodelle von Online-Plattformen wie YouTube modernisiert werden. Weiters müssen im Sinne der Vielfalt des europäischen Kultur- und Medienmarkts territorial beschränkte Rechte weiterhin möglich sein.

Datenschutzregeln müssen an die spezifischen Anforderungen von Mediendiensten angepasst werden: Der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue E-Privacy-Verordnung würde die Geschäftsmodelle von frei zugänglichen, redaktionellen Online-Medienangeboten zerstören, da personenbezogen Werbung verunmöglicht würde. Es bedarf einer medienspezifischen Sonderregel mit reduzierten Zustimmungserfordernissen für Online-Mediendienste.

Unabdingbar sind für digitale Mediendienste taugliche Steuerregeln: Zur Verhinderung der Steuerflucht globaler Konzerne in Europa sollte eine umsatzbezogene Digitalsteuer von 3% auf digitale Dienstleistungen innerhalb des EU-Binnenmarktes eingeführt werden. Auch die österreichspezifische „Werbeabgabe“ sollte zwecks Chancengleich abgeschafft werden.

Das Regulierungsumfeld muss insgesamt überarbeitet und zukunftstauglich gemacht werden, um der neuen Marktrealität mit dominierenden Online-Plattformen gerecht zu werden: Die Probleme, die durch die Dominanz von globalen Online-Medienplattformen entstehen, müssen durch ein umfassendes Regelwerk adressiert werden. Dabei müssen u.a. die medienpolitischen Ziele – insbesondere Medienvielfalt, Schutz der Demokratie und Konsumentenschutz – berücksichtigt und die geltenden Regeln den realen Gegebenheiten angepasst werden, um einen zukunftssicheren und die Medienvielfalt Europas absichernden Regulierungsrahmen zu schaffen.

Hinweis: Der Privatsender ATV2 überträgt die Medienenquete am 7. und 8. Juni 2018 live aus dem Museumsquartier.
Sendezeiten:
Donnerstag, 7.6.2018:
10:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 15:45 Uhr
Freitag 8.6.2018.
9:00 – 12:30 Uhr
13:00 – 14:30 Uhr
15:00 – 18:00 Uhr