08.06.2016. Äußerst kritisch beurteilt der VÖP, dass der ORF sich durch finanzielle und mediale Unterstützung an Startup-Unternehmen beteiligen will. Laut Aussagen des Finanzdirektors soll ausgewählten Startup-Unternehmen sowohl Werbung im TV-Programm und im Online-Angebot des ORF, als auch eine finanzielle Unterstützung durch den ORF bereitgestellt werden.

Auch wenn der ORF betont, dass es sich dabei nicht um Gebührengelder handeln würde, so ist es eine logische Konsequenz, dass die finanziellen Mittel, die der ORF hierfür verwendet, nicht mehr dem ORF-Programm zur Verfügung stehen. Angesichts der Forderung des ORF nach einer Gebührenerhöhung ab 2017 erscheint diese Mittelverwendung völlig abwegig. Dies umso mehr, da es sich bei der Investition in Startup-Unternehmen in deren Anfangsphase immer um riskante Investments handelt. Gerade dieses Investitionsrisiko ist jedoch aus Sicht der VÖP mit der zweckgebundenen Mittelverwendung durch ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nicht in Einklang zu bringen.

Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwieweit die Medialeistungen des ORF dem Gleichbehandlungsgebot folgend vergeben werden. Der ORF ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Werbezeit diskriminierungsfrei zu verkaufen und die veröffentlichten Tarife einzuhalten. Beides scheint in diesem Fall unmöglich, da die Preise angeblich stark rabattiert werden und nur wenige, vom ORF selbst ausgewählte Unternehmen in den Genuss dieser Rabatte kommen werden.

Doch auch die inhaltliche und strategische Ebene ist zu hinterfragen. Wie die Vermarktung von Videogrußbotschaften von Stars einen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORFs – als der wichtigsten Messlatte jeglicher Aktivitäten des ORF – leistet, erschließt sich dem VÖP nicht.

Dr. Ernst Swoboda, VÖP-Vorstandsvorsitzender und KRONEHIT-Geschäftsführer: „Solange der ORF genügend Geld hat, um es in spekulative Projekte zu investieren, kann eine Gebührenerhöhung jedenfalls nicht gerechtfertigt sein. Vielmehr muss über eine Senkung der Programmentgelte diskutiert werden. Offensichtlich ist diese ohne Einbußen im Programm möglich.“

Äußerst kritisch beurteilt der VÖP, dass der ORF sich durch finanzielle und mediale Unterstützung an Startup-Unternehmen beteiligen will.[1] Laut Aussagen des Finanzdirektors soll ausgewählten Startup-Unternehmen sowohl Werbung im TV-Programm und im Online-Angebot des ORF, als auch eine finanzielle Unterstützung durch den ORF bereitgestellt werden.

Auch wenn der ORF betont, dass es sich dabei nicht um Gebührengelder handeln würde, so ist es eine logische Konsequenz, dass die finanziellen Mittel, die der ORF hierfür verwendet, nicht mehr dem ORF-Programm zur Verfügung stehen. Angesichts der Forderung des ORF nach einer Gebührenerhöhung ab 2017 erscheint diese Mittelverwendung völlig abwegig. Dies umso mehr, da es sich bei der Investition in Startup-Unternehmen in deren Anfangsphase immer um riskante Investments handelt. Gerade dieses Investitionsrisiko ist jedoch aus Sicht der VÖP mit der zweckgebundenen Mittelverwendung durch ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nicht in Einklang zu bringen.

Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwieweit die Medialeistungen des ORF dem Gleichbehandlungsgebot folgend vergeben werden. Der ORF ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Werbezeit diskriminierungsfrei zu verkaufen und die veröffentlichten Tarife einzuhalten. Beides scheint in diesem Fall unmöglich, da die Preise angeblich stark rabattiert werden und nur wenige, vom ORF selbst ausgewählte Unternehmen in den Genuss dieser Rabatte kommen werden.

Doch auch die inhaltliche und strategische Ebene ist zu hinterfragen. Wie die Vermarktung von Videogrußbotschaften von Stars einen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORFs – als der wichtigsten Messlatte jeglicher Aktivitäten des ORF – leistet, erschließt sich dem VÖP nicht.

Dr. Ernst Swoboda, VÖP-Vorstandsvorsitzender und KRONEHIT-Geschäftsführer: „Solange der ORF genügend Geld hat, um es in spekulative Projekte zu investieren, kann eine Gebührenerhöhung jedenfalls nicht gerechtfertigt sein. Vielmehr muss über eine Senkung der Programmentgelte diskutiert werden. Offensichtlich ist diese ohne Einbußen im Programm möglich.“

 


[1] https://www.trendingtopics.at/orf-start-ups-futurelab-261/