13.10.2021. Im September hat das Justizministerium einen Entwurf zur Novelle des Urheberrechts vorgelegt, die im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (EU 2019/790) und der Sat-Kab-Online-RL (EU 2019/789) dienen soll. Ergänzend sollen Ziele des Regierungsprogramms 2020-2024 im Bereich des Urhebervertragsrechts umgesetzt werden.
In seiner Stellungnahme hält der VÖP fest, dass der Begutachtungsentwurf im Vergleich zu vorherigen „Arbeitsentwürfen“ auf einige standortschädigende Regelungen verzichtet und auf branchenspezifische Besonderheiten stärker Rücksicht nimmt. Dennoch sind im Bereich des Urhebervertragsrechts nach Ansicht des VÖP nach wie vor Regelungen enthalten, die weder praxistauglich noch marktverträglich sind.
Auch weist der VÖP explizit darauf hin, dass der in der Richtlinie (Art. 17) vorgesehene Schutzmechanismus gegen Urheberrechtsmissbräuche über große Online-(Sharing-)Plattformen nicht gut umgesetzt wird. Vielmehr verkehren Österreich-spezifische Sonderbestimmungen fur „kleine Ausschnitte“ (§ 89b Abs. 3) und das „Pre-Flagging“ (§ 89b Abs. 4) den gesamten Schutzmechanismus – zumindest in Teilbereichen – in sein Gegenteil. Das auf EU-Ebene mühevoll erzielte Gleichgewicht zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und dem Grundrecht auf Schutz des geistigen Eigentums wird so in erhebliche Schieflage gebracht.
Für die Umsetzung der Sat-Kab-Online-RL gilt Ähnliches wie fur das Urhebervertragsrecht: Einige standortschädliche Regelungen, die zwischenzeitlich in den Arbeitsentwürfen zu finden waren, wurden erfreulicherweise fallen gelassen (z.B. Einschnitte in die ORF-Kabelvergütungsausnahme gem. § 17 Abs. 3).
Insgesamt appelliert der VÖP an den Gesetzgeber, konsequent – egal ob im Vertragsrecht, in der Plattformhaftung oder
im Bereich der neuen Regeln der Weiterverbreitung – auf Regelungen und Rechtsinstrumente zu verzichten, die abseits vom europäischen Konsens liegen, sondern die beiden EU-Richtlinien streng umzusetzen. Nur so kann Österreich als Kreativstandort mit hoher Rechtssicherheit und fair ausgestalteten Rahmenbedingungen und daher als attraktiver Produktionsstandort positioniert werden, insbesondere auch im Wettbewerb zu gleichsprachigen Nachbarmärkten.