27.02.2019. Der VÖP hat sich in der Konsultation zum Vergabeverfahren der 5G-Frequenzen im Bereich 700/1500/2100 MHz zu Wort gemeldet. Die kostenfreie Verbreitung von Rundfunkprogrammen steht dabei im Vordergrund. Konkret vertritt der VÖP die Ansicht, dass im Rahmen des Frequenzvergabeverfahrens auch das gesamtgesellschaftliche Bedürfnis, für alle Österreicher/innen eine einfache, niedrigschwellige Möglichkeit des Zugriffs auf möglichst vielfältige, redaktionelle Medieninhalte aus Österreich sicherzustellen, ausdrücklich Berücksichtigung finden sollte. Die konkreten Ausschreibungsbedingungen sollten daher um eine Auflage ergänzt werden, die den Erwerbern von Frequenznutzungsrechten im Bereich 700-MHz die Verpflichtung auferlegt, ihren Endkunden den mobilen Zugang zu den online abrufbaren Programmangeboten österreichischer Radio- und TV-Veranstalter einfach und kostenfrei zu ermöglichen.

In Bezug auf künftige 5G-Broadcasting-Dienste sollte, ganz allgemein, zugunsten von linearen und nicht-linearen Angeboten des Rundfunksektors ein Anspruch auf Zugang zu (bzw. Zusammenschaltung mit) mobilen Breitbandnetzen zu fairen, ausgewogenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen bestehen. Dieser Zugangsanspruch sollte sowohl für den/die Betreiber eines (allfälligen) 5G-Broadcasting-Netze/s, als auch für und zugunsten einzelner Anbieter linearer und non-linearer Audio- und audiovisueller Dienste, die über eine österreichische Zulassung verfügen, gegeben sein.

> Download: Stellungnahme des VÖP zum Konsultationsverfahren
> Link: Konsultationsunterlagen der RTR