08.06.2026. In einem gemeinsamen Brief mit sieben weiteren europäischen Verbänden der Audio- und audiovisuellen Medienbranche fordert der Verband Österreichischer Privatsender die EU-Kommission auf, die Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung zu überarbeiten und der Realität von Medien besser Rechnung zu tragen.
Die Verbände begrüßen das Ziel, durch eine klare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte Transparenz zu schaffen und Desinformation entgegenzuwirken. Zugleich warnen sie davor, dass der aktuelle Entwurf der Leitlinien über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und erhebliche Nachteile für professionelle Medienunternehmen mit sich bringen würde.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die zu weit gefasste Auslegung der Kennzeichnungspflichten. Insbesondere sollte die Deepfake-Definition auf täuschende Inhalte begrenzt werden, anstatt so breit angelegt zu sein, dass Nutzende durch exzessive Kennzeichnungen verwirrt werden und professionellen Medien Glaubwürdigkeitsverluste drohen.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher insbesondere:
- eine enge und am Gesetz orientierte Auslegung der Transparenzpflichten,
- eine klare Ausnahme für KI-Anwendungen, die ausschließlich unterstützend im redaktionellen Arbeitsprozess eingesetzt werden,
- eine eindeutige Abgrenzung zwischen vollständig KI-generierten Inhalten und journalistisch verantworteten Beiträgen sowie
- praktikable und technisch umsetzbare Vorgaben, die die redaktionelle Arbeit nicht unverhältnismäßig belasten.
Aus Sicht der Verbände ist dies nicht nur für die praktische Umsetzung der KI-Verordnung entscheidend, sondern auch für den Schutz der Medienvielfalt und des Vertrauens in unabhängigen Journalismus. Eine übermäßige Kennzeichnungspflicht könnte das Vertrauen des Publikums in professionelle Medien sogar schwächen, obwohl gerade diese einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Desinformation leisten.