26.04.2011. Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat auch der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) Stellung bezogen. Die Vergabe von TV-Frequenzen an den Mobilfunk („Digitale Dividende“)

darf keinesfalls zu Beeinträchtigungen des Fernseh-Empfangs führen. Der VÖP schlägt daher eine unabhängige Clearing-Stelle sowie die Festlegung von geeigneten Feldstärke-Grenzwerten vor. Durch die Vergabe der Frequenzen im Band 790 bis 862 MHz an den Mobilfunk sind nach heutigem Wissensstand mit Störungen beim Fernsehempfang zu erwarten. Rundfunkveranstalter sind in besonderer Weise von diesen Störungen betroffen, da die Empfangsqualität der TV-Signale unter Umständen stark beeinträchtigt wird. Dies betrifft sowohl den terrestrischen TV-Empfang über DVB-T, als auch den TV-Empfang uber Kabelnetze. Der VÖP hat daher im Rahmen der TKG-Novellierung folgende Lösungsvorschläge gemacht:

  • Festlegung maximaler Senderausgangsleistungen (ERP) in den Downlinkkanalen D1 und D2 in jenen Gebieten, in welchen Kanal 60 auf Basis der internationalen Allotmentplanung gemas RRC 06 fur den Rundfunk vorgesehen ist
  • Koordinierung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung im Frequenzband 470-790 MHz
  • Einrichtung einer Anlaufstelle für von Störungen betroffene Konsumenten (Call Center)
  • Festlegung von geeigneten Mechanismen, um im Falle von Störungen des Rundfunks jenen LTE-Dienstebetreiber, der die Störung verursacht, unverzüglich identifizieren zu können
  • Festlegung von geeigneten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung, umgehende Abschaltung der störungsverursachenden Mobilfunk-Sender, bis die Störungen des Rundfunks beseitigt sind
  • Aufbewahrungspflicht der Störungsmeldungen

Es sollte eine unabhängige Clearing-Stelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH eingerichtet werden, die aus den Versteigerungserlösen finanziert werden sollte.

Essentiell ist vor allem die Festlegung von maximalen Feldstärkewerten im Rahmen des Frequenznutzungsplans, um Störungen anderer Funkanlagen zu vermeiden.

Die vollständige Stellungnahme des VÖP findet sich hier.