21.12.2020. In einem Schreiben an Justizministerin Zadić übt die Interessensgemeinschaft der österreichischen Kreativ- und Medienwirtschaft deutliche Kritik an den Entwürfen des Justizministeriums zur Umsetzung der EU Copyright-Richtlinie. Die Entwürfe seien unausgewogen, würden teilweise gravierend vom breiten EU-Konsens abweichen und an anderen Stellen weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausschießen („Gold-Plating“). Statt den österreichischen Kreativstandort zu stärken, bevorzugt der Arbeitsentwurf des BMJ die großen Sharing-Plattformen – zu Lasten der österreichischen Kreativwirtschaft.

Die Textentwürfe zum Urhebervertragsrecht sind unausgewogen – Vertragsfreiheit, Rechtssicherheit und Planungssicherheit bei Produktion und Vertrieb bleiben auf der Strecke. So soll beispielsweise der Rücktritt von unterzeichneten Verträgen schlicht aufgrund plötzlich „gewandelter Überzeugung“ möglich sein, oder teuer erworbene Exklusivrechte nach 10 Jahren automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Zudem werden neue Ansprüche von Verwertungsgesellschaften und Verbandsklagerechte eingeführt, die gar nicht Gegenstand der EU-Richtlinie sind. Neue Administrationspflichten führen zu höheren Kosten, wodurch Geld für Produktionen in Österreich verloren geht. Die Attraktivität des Kreativstandorts Österreich wird dadurch gefährdet – eine Lose-lose-Situation für Produzenten und Kreative.

Dazu kommt, dass das Hauptanliegen der EU-Copyright-Richtlinie, nämlich die Verpflichtung marktmächtiger Plattformen wie YouTube, Facebook, TikTok und Co zur Abgeltung von Urheberrechten völlig verwässert wird. Der Entwurf des Justizministeriums lässt den Plattformen viele Schlupflöcher offen und schafft sogar neue. Das wesentliche Ziel der Richtlinie (Schließen der sog. „Wertschöpfungslücke“) wird damit klar verfehlt.

Wichtige Argumente der betroffenen Stakeholder wurden bisher nicht berücksichtigt. Die jetzt vorgelegten Entwürfe verkennen insofern auch die wirtschaftliche und praktische Realität von Kulturproduktionen.

Dr. Franz Medwenitsch, Verband der österreichischen Musikwirtschaft und Sprecher der Allianz: „Die Entwürfe aus dem Justizministerium haben gravierende Mängel und setzen die Copyright-Richtlinie nicht korrekt um. Die Verantwortung der großen Internet-Plattformen für die Nutzung von Urheberrechten, das Hauptziel der Richtlinie, wird völlig verwässert. Es kommt zu massiven Überregulierungen, also zu „Gold-Plating“, und insgesamt sind die Vorschläge des Justizministeriums schlecht für den Kreativstandort Österreich.“

Dr. Thomas Wallentin, Rechtsanwalt und Sprecher der Allianz: „Alle am Kreativschaffen Beteiligten, Kunstschaffende gleichwie Produzenten, sind natürlich angemessen und fair zu entlohnen. Aber: zentrale Prinzipien wie Vertragsfreiheit, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Planungssicherheit müssen erhalten bleiben und branchenspezifisch unterschiedliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Vorschläge des Justizministeriums tragen all dem nicht Rechnung. Darüber hinaus sehen sie im Urhebervertragsrecht einseitig zu Lasten der Produzenten Regelungen vor, die von der Richtlinie nicht vorgegeben werden. Das alles kann sich nur negativ auf die Produktionstätigkeit insgesamt in Österreich auswirken und davon hat niemand etwas, weder die Kreativen noch die Produzenten.“