14.02.2019. Die europäischen Institutionen haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie gestern auf einen Kompromiss geeinigt. Ziel der Reform war es, das Urheberrecht an die heutigen Marktrealitäten anzupassen.

Geistiges Eigentum muss in der digitalen Welt ebenso geschützt werden wie Eigentum in allen sonstigen Lebensbereichen. „Das Ziel, die europäische Kreativwirtschaft abzusichern, wurde bislang leider nicht wirklich erreicht.„, analysiert Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP. „Audiovisuelle Medieninhalte werden im Internet häufig von Dritten gestohlen und kommerziell verwertet. Große Plattformen wie Facebook oder YouTube werden auch weiterhin im großen Stil davon profitieren können, dass teuer produzierte Inhalte von Dritten ohne Zustimmung der eigentlichen Rechteinhaber über die Plattform kommerziell verwertet werden und diese daran verdient – offenbar wird sich daran durch die neue Richtlinie bedauerlicherweise nichts ändern. Dabei würde es dringend einer unmissverständlichen Regel bedürfen, dass Online-Plattformen mehr Verantwortung übernehmen müssen, um diesem Trittbrettfahrertum endlich einen Riegel vorschieben zu können.„, so Drumm unter Verweis auf die vorgesehenen Haftungseinschränkungen für Plattformen in Art. 13.

Darüber hinaus wird die neue Richtlinie europäischen Rechteinhabern das Leben noch schwerer machen, indem sie ihnen überproportionale und teilweise nutzlose Bürokratiepflichten auferlegt.„, meint Drumm mit Blick auf die vorgesehenen Art. 14ff zum Urhebervertragsrecht. „Hier könnte ein Bürokratiemonster entstehen.

Der EU-Kompromiss (der u.a. auch ein aus Verlegersicht wohl begrüßenswertes Leistungsschutzrecht beinhaltet) ist das Ergebnis lang andauernder Verhandlungen zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten. „Österreich hat sich in diesen Verhandlungen lange und intensiv für einen ausgewogenen Mittelweg eingesetzt, konnte aber letztlich keinen sinnvollen Kompromiss erreichen. Die gezielten Desinformationskampagnen der großen US-Plattformen haben hier wohl ihren Beitrag geleistet und ein besseres Ergebnis verhindert.

Nun ist das Europäische Parlament am Zug: „Wir appellieren dringend an die österreichischen Abgeordneten, diesem Kompromiss nicht zuzustimmen. In dieser Form schädigt er die audiovisuellen Medienunternehmen in Österreich und in Europa!„, so der Aufruf des VÖP an die Europa-Parlamentarier aus Österreich.

Sollte dieser Kompromiss doch abgesegnet werden, so gilt es, Umsetzungsspielräume auf nationaler Ebene, insbesondere zur Vermeidung unnötiger Bürokratie für die Produzenten und Rechteverwerter, sinnvoll auszufüllen. „Wir müssen die Frage beantworten, inwieweit strengere nationale Vorschriften zur Verhinderung von Urheberrechtsmissbräuchen durch große kommerzielle Sharingplattformen möglich sind.“, so Drumm. Angesichts der steigenden Marktmacht der außereuropäischen Medienplattformen sollten zudem proaktiv Maßnahmen gesetzt werden, um den österreichischen Medienstandort abzusichern und die nationale Medienproduktion zu fördern. „Wir zählen auf Österreichs Bundesregierung, mit Weitsicht rasch die richtigen Schritte zu setzen.„, so Drumm.