Leitlinien des Verbands Österreichischer Privatsender für die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI)

 

(Stand September 2026)

Download der VÖP-KI-Leitlinien (September 2025) als pdf-Dokument

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Vorbemerkung

Unsere demokratische Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Meinungsbildung und Entscheidungs­prozesse auf einer gesicherten Faktenbasis stattfinden können. Daran wird die Bedeutung redaktio­neller Medien für die Gesellschaft deutlich.

Programminhalte in Radio und TV sind vor ihrer Veröffentlichung einer redaktionellen Kontrolle unterworfen, die u.a. dazu dient, die Faktentreue und Ausgewogenheit der Inhalte sicherzustellen. Diese Qualitätssicherung unterscheidet Rundfunkinhalte fundamental von den ungeprüft veröffent­lichten Inhalten in sozialen Medien.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), vor allem von generativer KI, eröffnet Medien völlig neue Perspektiven bei der Gestaltung, Produktion, Verbreitung und Vermarktung ihrer Angebote und stellt erhebliche Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen in Aussicht. Gleichzeitig birgt der Einsatz von KI viele neue Gefahren und Risikopotentiale.

Der VÖP hat erstmals im November 2024 Leitlinien für den Einsatz von KI durch die österreichischen Privatrundfunksender verabschiedet. Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Entwicklung von KI und ihre Verwendung weiter beschleunigt. Mit der EU-Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) sind Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in Kraft getreten, insbesondere zur Transparenz- und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

Österreichs Privatsender stellen sich dem Einsatz und den Entwicklungen von KI proaktiv. Es geht ihnen darum, die Möglichkeiten, aber auch die Risiken und Grenzen von KI zu erkennen und KI sinn­voll und sicher einzusetzen. Der Schutz von Menschen und die Qualität der Programminhalte stehen hierbei immer im Vordergrund.

Verantwortungsvoller Einsatz von KI verlangt auch, dass die Anbieter von KI, vor allem von generativer KI, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte Dritter anerkennen, schützen und angemessen abgelten.

Gemeinsam haben die Privatsender die folgenden Leitlinien definiert, an denen sie den Einsatz von KI im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rundfunkveranstalter ausrichten wollen.

 

Leitlinien für die Verwendung von KI

 

1. Chancen nutzen und Risiken minimieren

Der Einsatz von KI birgt Chancen, aber auch Risiken. Es bedarf daher eines offenen und zugleich kritischen Umgangs mit KI.

2. Arbeit unterstützen und Ergebnisse verbessern

KI soll die Arbeit vereinfachen und ihre Ergebnisse verbessern. KI-gestützte Werkzeuge und Technologien sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten, sie aber nicht ersetzen. Die Einführung und der Einsatz von KI sollen in Zusammenarbeit mit und unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen.

3. KI-Werkzeuge testen und Inhalte prüfen

Der Einsatz von generativer KI im Bereich der Programmgestaltung und der Produktion von Medieninhalten birgt besondere Risiken in Bezug auf die Qualität der Inhalte und das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Programmangebote der Privatsender.

Daher werden KI-Werkzeuge und -Technologien gründlich auf ihre Verlässlichkeit getestet, bevor sie für Aufgaben im Bereich der Programmgestaltung oder der Produktion von Inhalten verwendet werden.

Soweit Rundfunkveranstalter Inhalte mit Unterstützung von generativer KI erstellen, sollten die Inhalte vor ihrer Veröffentlichung oder Verbreitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeordnet und geprüft werden („human-in-the-loop“). Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Prüfung im Einzelfall aus journalistischen bzw. redaktionellen Gründen geboten oder eine redaktionelle Prüfung der Inhalte vor ihrer Veröffentlichung rundfunkrechtlich angezeigt ist (Pkt. 4).

Von einer menschlichen Vorabprüfung ausgenommen sind rein unterstützende KI-Anwendungen ohne Sinngehaltsveränderung (wie z.B. Rauschunterdrückung, Farbkorrektur, automatische Untertitel, KI-gestützte Übersetzungen), Anwendungen im Bereich der Barrierefreiheit (wie z.B. KI-Sprachausgabe für Hörgeschädigte/Sehbehinderte), KI-gestützte Formatumwandlungen (z.B. die Umwandlung von Sprache in Text) und andere regelbasierte Automatisierungen. KI-Systeme, die für solche Anwendungen eingesetzt werden, sollten vorab sorgfältig auf ihre Eignung getestet werden. Eine Freigabe der KI-gestützt generierten Inhalte im Einzelfall erfolgt jedoch nicht.

4. Redaktionelle Qualität garantieren

Die österreichischen Rundfunkgesetze übertragen privaten Rundfunkveranstaltern beson­dere Pflichten in Bezug auf die Inhalte ihrer Programme. Fernseh- und Radioveranstalter sind den Grundsätzen der Objektivität und Meinungsvielfalt verpflichtet. Nachrichten müssen vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Herkunft geprüft werden. Jede Art von Hass- und Gewaltaufruf oder diskriminierende Programm­inhalte sind gesetzlich untersagt. Die Unabhängigkeit der Privatsenderredaktionen ist gesetzlich abgesichert.[1] Diese Pflichten werden unabhängig davon, ob und inwieweit KI-Technologie eingesetzt wird, auch weiterhin respektiert und eingehalten.

Wo durch den Einsatz von KI neue oder zusätzliche Risiken entstehen können (z.B. die Gefahr der Verwendung falscher oder verfälschter Informationen), wird besondere Sorgfalt darauf verwendet, die Qualität der Nachrichten und Informationsinhalte abzusichern, indem geeignete redaktionelle Maßnahmen ergriffen werden. KI-generierte oder KI-gestützt recherchierte Informationen gelten nicht als eigenständige, ausreichende Quelle; sie sind anhand unabhängiger, verlässlicher Quellen zu verifizieren. Denn: Das Vertrauen der Hörerinnen und Hörer, der Seherinnen und Seher sowie der Nutzerinnen und Nutzer ist das höchste Gut der Privatsender.

5. KI-Nutzung transparent machen

Den Einsatz von KI transparent zu machen ist ein wichtiger Faktor, um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Inhalte der Privatsender zu erhalten und zu stärken. Nicht jeder Einsatz von KI birgt jedoch ein Täuschungsrisiko oder eine Gefahr von Fehlinformation. Eine „Überkennzeichnung“ des Einsatzes von KI-Technologie kann das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in Rundfunkinhalte ebenso schwächen wie das gänzliche Fehlen von KI-Hinweisen in Fällen berechtigter Authentizitätsrisiken.

Messlatte für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Kennzeichnungen ist die Kennzeichnungspflicht gemäß Art. 50 der KI-Verordnung: Sie trifft Privatrundfunkveranstalter insbesondere dann, wenn sie selbst als Betreiber eines KI-Systems einzustufen sind, also selbst über den Einsatz des Systems entscheiden. Soweit sie von Dritten mithilfe von KI produzierte Inhalte lediglich verbreiten, ohne selbst Einfluss auf den KI-Einsatz zu haben, unterliegen sie keiner Kennzeichnungspflicht; sie sind aber angehalten, die KI-Kennzeichnungen Dritter in ihren Sendungen aufrechtzuerhalten. Ihre rundfunkrechtlichen Sorgfaltspflichten bleiben hiervon unberührt.

Sollten im Programm eines Privatsenders Ton-, Bild- oder Videoinhalte verbreitet werden, die vom Privatsender mithilfe von KI-Werkzeugen generiert wurden und die wirklichen Per­sonen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind und echt erscheinen, werden diese Inhalte für die Nutzerinnen und Nutzer des Programms jedenfalls verständlich und deutlich erkennbar als KI-erzeugt gekennzeichnet. Ausgenommen hiervon sind offensichtlich künstle­rische, satirische oder fiktionale Werke oder Inhalte.

Eine KI-Kennzeichnungspflicht gilt auch für KI-erzeugte oder KI-manipulierte Texte zur Information der Öffentlichkeit (z.B. zu Politik, Wirtschaft oder Wissenschaft), sofern diese Texte vor ihrer Veröffentlichung keiner redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden. Werden KI-generierte Texte allerdings redaktionell geprüft, wovon bei Verwendung der Texte für Zwecke von Rundfunksendungen auszugehen ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Um die praktische Umsetzung der Kennzeichnungspflicht im privaten Rundfunk in Österreich zu unterstützen und eine einheitliche Anwendung zu fördern, hat der VÖP für seine Mitglieder einen „Praxisleitfaden zur KI-Kennzeichnung in Privatradio und Privat-TV“ (August 2026) entwickelt. Auf diesen Leitfaden (in der jeweils aktuellen Fassung) wird an dieser Stelle verwiesen.

6. Daten sicher verarbeiten

Soweit beim Einsatz von KI-Werkzeugen und -Technologien Daten verarbeitet werden, erfolgt dies verantwortungsvoll und in Einklang mit den Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.

Wenn Stimme, Mimik, Gestik oder ähnliche Daten von Menschen genutzt werden, um KI- Modelle zu trainieren, besteht ein Bewusstsein für die besondere Verantwortung, die damit einhergeht.

7. KI-Kompetenz sicherstellen

Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Werkzeugen und -Technologien befasst sind, die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis haben, um KI-Werkzeuge und -Technologien sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die durch ihren Einsatz entstehen können, bewusst sind.

Daher werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv darin unterstützt, Wissen über die grundlegenden Funktionsweisen von KI-Modellen aufzubauen, und es werden ihnen Mög­lichkeiten geboten, KI-Anwendungen im geschützten Raum zielgerichtet auszuprobieren, um Erfahrungen sammeln zu können.

Wenn KI eingesetzt wird, werden mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen im Vorhinein beurteilt. Dazu gehört die Einschätzung, ob der Einsatz des KI-Werkzeugs oder der KI-Techno­logie mit den eigenen redaktionellen Standards und dem geltenden Recht vereinbar ist, sowie die Abschätzung möglicher Folgen für die Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern.

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Bewusstsein dafür gestärkt, dass verlässliche KI-Werkzeuge und -Technologien nur auf Basis verlässlicher Daten und im Rahmen geltender Datenschutzbestimmungen entwickelt werden können.

Die privaten Rundfunkveranstalter stellen den Anspruch an sich, ihre Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen ihrer Programmangebote über die Möglichkeiten von KI-Technologien, deren Vorteile und Risiken, über Schutzmaßnahmen und über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen aufzuklären bzw. zu sensibilisieren. Das Ziel, KI-Kompetenz zu schaffen, wird daher nicht nur als interne Pflicht angesehen, sondern auch als Zielsetzung für die redaktionelle Arbeit.

8. KI verantwortungsbewusst einsetzen

Der Einsatz von KI ist in der Regel sehr energieintensiv. Daher wird Wert darauf gelegt, den Energieverbrauch durch den Einsatz von KI zu kennen und zu minimieren.

Weiters kann KI Möglichkeiten für mehr Inklusion und barrierefreieren Zugang zu Medien­inhalten bieten. Diese Möglichkeiten werden kontinuierlich evaluiert und in die Angebote der Privatsender integriert.

9. Dynamik erhalten

Ziel ist es, die Chancen von KI bestmöglich zu nutzen und gleichzeitig die Risiken im Einsatz von KI zu minimieren. Dies kann nur durch kontinuierliche Weiterentwicklung und intensive Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft und von Behörden und Institutionen gelingen.

Alles ist im Wandel. Das gilt auch für diese Leitlinien. Sie werden laufend geprüft und, soweit erforderlich, an geänderte Bedingungen angepasst.

[1] Siehe insb. §§ 30, 41, 49 AMD-G und §§ 16, 21 PrR-G